Wieder einmal beabsichtigte eine Stadt im Rhein-Erftkreis Steuerfahnder nach "Schwarzbellern" auszusenden weil sie vermutet, dass in ihrer Stadt mehr Hunde gehalten werden, als Hundesteuer gezahlt wird. Mitarbeiter dieser Stadt sollten von Tür zu Tür gehen, um die „Schwarzbeller“ zu ermitteln. Für eine Kleinstadt mit ca. 51.000 Einwohnen, dürfte eine solche Aktion kein billiges Unterfangen sein zumal der städtische „Klingelbeutel“- wie überall - an Magersucht leidet, ganz abgesehen vom Schuldenberg. Ob die Erfolgsquoten solcher "Schnüffelaktionen" kostendeckend sind, darf angezweifelt werden. Jeder Bürger sollte sich jedoch seiner Steuerpflicht bewusst sein. Das gilt natürlich auch für die Halter von Hunden.

Da das Klappern zum Handwerk gehört, bediente man sich für die amtliche Bekanntmachung einer großen Kölner Tagespresse. Hierüber wurde versucht die städtische „Schnüffelaktion“ zu rechtfertigen und die Hundesteuer dem Leser - unter äußerst merkwürdiger Erklärung - näher zu bringen. Vielleicht aber ticken in manchen Städten des Rhein Erftkreises die Uhren anders, als in den übrigen deutschen Kommunen.

In diesem Presseartikel war nämlich u.a. wörtlich zu lesen:

" . . . Hunde verursachen allerdings auch Kosten, beispielsweise Reinigungskosten für ihre Hinterlassenschaften. Deswegen müssen ihre Besitzer auch Hundesteuer für sie zahlen. . . .

Eine solche Begründung hatte ich noch nie gehört und auch noch nie gelesen. Obwohl ich kein Bürger dieser Stadt war, fühlte ich mich dank dieser amtlichen Pressemitteilung endlich einmal „richtig aufgeklärt“. Allerdings musste ich mich im gleichen Moment auch fragen, warum ich mich als verantwortungsvoller Hundehalter dann noch ständig mit zig Plastikbeutel bewaffne, die sich nicht nur in allen Taschen meiner Kleidung und sonstigen Behältnissen zum Ausgehen befinden, um die evtl. Notdurft meines Hundes zu entfernen?!
Warum machte ich mir eigentlich nach jedem Abkoten meines Hundes überhaupt noch das Kreuz krumm, wenn ich - lt. Pressebericht - für die Reinigung der Hinterlassenschaft meines Hundes jährlich zur Kasse gebeten werde? -
Langsam keimte in mir etwas Verständnis für die Hundehalter auf, die einfach ihre stinkenden, hündischen Tretminen auf Wegen und Grünflächen hinterlassen, die sich zu meinem Ärgernis auch unter meinen Schuhsohlen schon reichlich oft breit gemacht hatten. Sicher hatten diese Hundebesitzer mit ihrer Umwelt verschmutzenden, hündischen Hinterlassenschaft und der damit verbundenen städtischen Reinigung mehr Erfahrung. -

Zu meiner Beruhigung hatte ich es ja nun schwarz auf weiß, warum ich auch in meiner Stadt für meinen Hund die Euros hinblättern muss! Dennoch blieb für mich unklar, warum ich mir trotz pünktlicher Zahlung dieser "Reinigungssteuer" evtl. doch noch eine saftige Ordnungsstrafe einhandeln kann, wenn ich die Hinterlassenschaft meines Hundes nicht entfernen würde. Alles doch ziemlich widersprüchlich! Oder? -

Hätte sich die Pressestelle dieser Stadt , wie auch die Redaktion der Kölner Tageszeitung vorher einmal etwas genauer mit der Hundesteuer auseinandergesetzt, wäre ihnen sicher nicht verborgen geblieben, dass es sich bei der Hundesteuer um eine Aufwandsteuer (Gemeindesteuer) handelt, der bekanntlich keine bestimmte Leistung gegenübersteht. Die Aussage, dass Hundehalter nur deswegen Hundesteuer zahlen müssen, weil sie Kosten für Reinigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde verursachen, ist daher völliger Unsinn und in keiner Hundesteuersatzung verankert. Für jeden unkundigen Leser aber sind solche Niederlegungen sehr irreführend! Ob taktisch beabsichtigt oder nicht, mag ich nicht beurteilen. Allerdings ist es bei derartig unprofessionellen, öffentlichen Aussagen auch nicht verwunderlich, dass immer noch und überall massenhaft Tretminen von verantwortungslosen Hundehaltern hinterlassen werden.

Die im Jahre 1810 erstmals auch in Deutschland als Staatssteuer eingeführte „Luxussteuer für Hunde“, die nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr in ein modernes Europa passt, wurde in vielen anderen Ländern längst abgeschafft. Nur Deutschland hält weiter am veralteten Zopf fest. Somit dienen die aus der Hundesteuer resultierenden und sehr willkommenen Einnahmen im städtischen Haushalt einer jeden Kommune, aller kommunalen Aufgaben. Sie sind also - wie bereits erwähnt - nicht zweckgebunden und haben mit Reinigungskosten der Hinterlassenschaften von Hunden gar nichts zu tun.
 

© RH